Schrankenwärter
[Büp]
Zuverlässige Absicherung zum Schutz von Arbeitskräften gegen Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb bei Arbeiten im und am Gleisbereich.
Zielsetzung:
Zuverlässige Absicherung zum Schutz von Arbeitskräften gegen Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb bei Arbeiten im und am Gleisbereich.
Fachliche Angaben:
- Aufgaben gemäß Richtlinie 456 der DB AG, Arbeiten in und am Gleisbereich GUV (GUV-V D33 §3 Abs. 1, Satz 1), Örtliche und Betriebliche Einweisung in die Örtlichen Richtlinien für das Stellwerkspersonal, vor Ort
- Örtliche Überwachung des Bahnüberganges
- Beherrschen der Schrankentechnik
Befugnisse/Vollmachten:
- Auf Weisung des Fahrdienstleiters (Fdl) Schranken schließen und öffnen, Grundlage ist das sog. "Leipziger Verfahren"
- Vollzugs- bzw. Rückmeldung durch den Büp.
Anforderungen/Qualifikationsmerkmale:
- Abgeschlossene Berufsausbildung
- Mindestens 21 Jahre alt und nicht älter als 65 Jahre
- Abgeschlossene Ausbildung zum Sipo
- Gesundheitliche und Psychologische Tauglichkeit nach KoRil 202 der DB AG, die Untersuchungen erfolgen durch den DB-Gesundheitsdienst
- Schrankenwärter Büp