Schrankenwärter
[Büp]

Zuverlässige Absicherung zum Schutz von Arbeitskräften gegen Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb bei Arbeiten im und am Gleisbereich.

Zielsetzung:

Zuverlässige Absicherung zum Schutz von Arbeitskräften gegen Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb bei Arbeiten im und am Gleisbereich.

 

Fachliche Angaben:

  • Aufgaben gemäß Richtlinie 456 der DB AG, Arbeiten in und am Gleisbereich GUV (GUV-V D33 §3 Abs. 1, Satz 1), Örtliche und Betriebliche Einweisung in die Örtlichen Richtlinien für das Stellwerkspersonal, vor Ort
  • Örtliche Überwachung des Bahnüberganges
  • Beherrschen der Schrankentechnik

 

Befugnisse/Vollmachten:

  • Auf Weisung des Fahrdienstleiters (Fdl) Schranken schließen und öffnen, Grundlage ist das sog. "Leipziger Verfahren"
  • Vollzugs- bzw. Rückmeldung durch den Büp.

 

Anforderungen/Qualifikationsmerkmale:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung
  • Mindestens 21 Jahre alt und nicht älter als 65 Jahre
  • Abgeschlossene Ausbildung zum Sipo
  • Gesundheitliche und Psychologische Tauglichkeit nach KoRil 202 der DB AG, die Untersuchungen erfolgen durch den DB-Gesundheitsdienst
  • Schrankenwärter Büp

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